Der ordnungsgemäß abgestempelte Pilgerausweis für den Erhalt der Pilgerurkunde
Der Pilgerausweis und die Pilgerurkunde, die Compostela
Der Pilgerausweis ist der Pass des Pilgers, der auf jeder Wegstrecke abgestempelt werden muss. Die Compostela, die Pilgerurkunde, ist der Nachweis für die abgeschlossene Pilgerreise.
Der Pilgerausweis ist eine Art Pass des Pilgers, der auf jeder Wegstrecke abgestempelt werden muss. Der heutige Ausweis geht auf das Schriftstück zurück, das den Pilgern im Mittelalter als Freies Geleit ausgehändigt wurde. Der Ausweis muss mindestens zweimal pro Tag auf den letzten 100 km (für die Pilger zu Fuß oder zu Pferd) bzw. auf den letzten 200 km (für Pilger mit dem Fahrrad) oder 100 Seemeilen - zurückgelegt haben und dass Sie die letzten Kilometer des Pilgerweges von O Monte do Gozo aus zu Fuß zurückgelegt haben abgestempelt werden Offiziell gültig sind nur im Pilgerbüro ausgestellte Ausweise (Anschrift: credencialesperegrinos@catedraldesantiago.es oder oficinadelperegrino@catedraldesantiago.es)
Für den Erhalt der Pilgerurkunde ist es nicht erforderlich, den Weg an einem Stück gemacht zu haben, wohl aber sind aufeinander folgende Streckenabschnitte vorgeschrieben
Mit dem Pilgerausweis wird der Zugang zu den Herbergen ermöglicht und er ist der erforderliche Nachweis für das Beantragen der Pilgerurkunde, der Compostela, beim erfolgreichen Abschluss des Pilgerweges. Einen Pilgerausweis erhält man in der Internationalen Aufnahmeeinrichtung für Pilger, in der Straße Rúa Carretas 33, am Sitz der Bruderschaften für Pilger und in den Herbergen und Pfarreien. Ferner auch bei den in aller Welt bestehenden Freundeskreisen des Jakobswegs. Dafür ist die Vorlage eines Ausweises erforderlich.
Mit dem ordnungsgemäß auf jeder Wegstrecke abgestempelten Pilgerausweis und wenn mindestens 100 km zu Fuß oder mit dem Pferd oder mindestens 200 km mit dem Fahrrad nachgewiesen werden (oder 100 Seemeilen - zurückgelegt haben und dass Sie die letzten Kilometer des Pilgerweges von O Monte do Gozo aus zu Fuß zurückgelegt haben), erhält man die Compostela bei der Internationalen Aufnahmeeinrichtung für Pilger, in der Rúa Carretas 33.
Für die Berechnung der erforderlichen Mindestkilometerzahl wird vom Pilgerbüro eine spezielle Stelle als Ausgangspunkt auf jedem der Jakobswege festgelegt. Im Falle des Camino Francés gelten als offizieller Beginn Sarria oder Barbadelo für die Pilger zu Fuß und Ponferrada für Pilger, die mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Die Pilgerurkunde kann von jeder natürlichen Person beantragt werden, auch von Minderjährigen, wenn diese in Begleitung ihrer Eltern oder einer Gruppe die Pilgerfahrt unternehmen und in der Lage sind, die Spiritualität des Jakobswegs zu verstehen.
Für den Erhalt der Pilgerurkunde ist es nicht erforderlich, den Weg an einem Stück gemacht zu haben, wohl aber sind aufeinander folgende Streckenabschnitte vorgeschrieben. Das bedeutet, die Pilgerreise kann an verschiedenen Wochenenden durchgeführt werden; sie muss jedoch immer dort wieder aufgenommen werden, wo sie das letzte Mal abgebrochen wurde. Wird ein Streckenabschnitt übersprungen, wurde die Voraussetzung für den Erhalt der Urkunde nicht erfüllt.
Die Pilger, die beschließen, die Strecke bis Fisterra oder Muxía weiterzugehen, können entweder ihren Ausweis weiter stempeln lassen, sofern dort noch Platz ist, oder einen neuen bei der Informationsstelle für Pilger, in der Rúa de Carretas 33, oder auch bei den Stadtverwaltungen von Fisterra oder Muxía beantragen; denn auch dort wird ein Nachweis über die Pilgerreise ausgestellt.
Seit März 2014 wird vom Pilgerbüro auf Wunsch auch eine Fernbescheinigung mit Angabe von gewanderten Tagen und Kilometern ausgestellt. Der Bescheinigung sind auch Datum und Ausgangspunkt der Reise, die gewählte Pilgerstrecke und die dabei vollbrachten Kilometer zu entnehmen.