Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Xunta de Galicia hat sich verpflichtet, ihre Websites gemäß den Bestimmungen des königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) der Websites und Apps für Mobilgeräte im öffentlichen Raum zugänglich zu machen.
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website Camino de Santiago.
Stand der Umsetzung
Diese Website hat die Bestimmungen im kE 1112/2018 teilweise bereits umgesetzt, Grund dafür sind die Ausnahmen und die Nicht-Konformität der unten aufgeführten Aspekte.
Inhalt nicht verfügbar
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Sie sind nicht konform mit dem kE 1112/2018:
- Es kann Probleme bei der Wahrnehmung einiger Elemente der Website geben, die die Anforderungen 9.1.1.1.1 nicht-textlicher Inhalte, 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen und 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) der UNE-EN 301549:2022 betreffen.
- Es können Probleme beim Zugriff auf die Funktionalitäten von einzelnen Seitenelementen auftreten, die die Anforderung 9.2.4.4 Zweck von Links (im Kontext) der UNE-EN 301549:2022 betreffen.
- Es ist möglich, dass einige Informationen zu Elementen der Website nicht verfügbar sind, die das Verständnis für die Verwendung dieser Elemente oder die von ihnen bereitgestellten Informationen beeinträchtigen, was die Anforderung 9.3.3.2 Etiketten oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022 betrifft..
- Bei einigen Browsern oder unterstützenden Produkten können Probleme bei der Interpretation einiger Elemente dieser Website auftreten, welche die Anforderung 9.4.1.1.1 Verarbeitung der UNE-EN 301549:2022 betreffen.
 
- unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar.
- die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der rechtlichen Vorschriften anwendbar: nicht anwendbar.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 30.1.2020 erstellt.
Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung, die von der galicischen Agentur für technologische Modernisierung (Amtega) durchgeführt wurde.
Letzte Überarbeitung dieser Erklärung: 14.6.2023.
Anmerkungen und Kontaktangaben
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 10.2 des königlichen Erlasses 1112/2018 können Sie Mitteilungen bezüglich der Anforderungen an die Zugänglichkeit machen, wie z. B.: die Meldung möglicher Verstöße gegen diese Website, die Mitteilung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt oder andere Anfragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit dieser Website.
Sie kann auch Folgendes enthalten:
- eine Reklamation in Bezug auf die Einhaltung der Voraussetzungen des kE 1112/2018
- oder einen Antrag auf Zugang zu Informationen, die Inhalte betreffen, die vom Anwendungsbereich des kE 1112/2018 (wie in Artikel 3.4 dargelegt) ausgenommen sind, oder Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Tatsachen, Gründe und Forderungen klar dargelegt werden, anhand derer festgestellt werden kann, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.
Mitteilungen, Beschwerden und Anträge werden von der Xunta de Galicia entgegengenommen und bearbeitet. Sie können auf elektronischem Weg, telefonisch oder vor Ort über das Sistema Integrado de Atención a la Ciudadanía, aber auch über jeden der im Gesetz 39/ 2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen erwähnten Kanäle eingereicht werden.
Antragsverfahren
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wird, der Betroffene mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des königlichen Erlasses 1112/2018 entspricht, kann der Betroffene ein Reklamationsverfahren einleiten. Er kann eine solche Beschwerde auch einreichen, wenn er innerhalb von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort erhalten haben sollte.
Sie kann auf elektronischem Weg, telefonisch oder vor Ort über das Sistema Integrado de Atención a la Ciudadanía, aber auch über jeden der im Gesetz 39/ 2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen erwähnten Kanäle eingereicht werden.
Die Beschwerden werden von der Agencia para la Modernización Tecnológica de Galicia de la Xunta de Galicia (Agentur für die technologische Modernisierung Galiciens der Xunta de Galicia) entgegengenommen und bearbeitet.
Fakultative Inhalte
Datum der letzten Überarbeitung
Die letzte Überprüfung der Zugänglichkeit wurde am 23.3.2023 durchgeführt.
Weiterführende Links
- Richtlinien in Bezug auf die Zugänglichkeit für Webinhalte Version 2.1 – W3C-Empfehlung veröffentlicht am 5. Juni 2018
- Kurzanleitung zur Einhaltung der Richtlinien in Bezug auf die Zugänglichkeit für Webinhalte Version 2 - W3C-Veröffentlichung
- W3C-Initiative für Zugänglichkeit
- Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Raums.
- Zugänglichkeitsstrategie – Portal de la Administracion electronica (E-Portal der Verwaltung)
- Norm UNE-EN 301549:2020 in Bezug auf die „Anforderungen an die Zugänglichkeit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen“.
- Europäische Norm EN 301 549 v.3.2.1 (2021-03) in Bezug auf die „Anforderungen an die Zugänglichkeit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen“.
- Bürgerbüro
 
  
                                     
                                     
                                     
                                    