Barrierefreiheitserklärung
Die Regionalregierung Xunta de Galicia ist bemüht, ihre Anwendungen gemäß dem königlichen Gesetzesdekret 1112/2018 vom 7. September über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.
Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf die mobile Android-Anwendung Der Jakobsweg in Galicien.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anwendung ist aufgrund der nachstehenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit den Anforderungen des Dekrets 1112/2018 nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:
- Unvereinbarkeit mit dem Dekret 1112/2018
- Beim Zugriff auf einige Elemente der Anwendung können Probleme auftreten, die ich auf die Vorschriften 9.1.1.1 Nicht-textliche Inhalte, 9.1.3.1 Informationen und Zusammenhänge, 9.1.3.4 Orientierung, 9.1.4.1 Verwendung von Farbe, 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) und 9.1.4.4 Textgrößenänderung der UNE-EN 301549:2020 beziehen.
- Beim Zugriff auf bestimmte Funktionen der Anwendung können Probleme auftreten, die sich auf die Anforderungen 9.2.1.1 Tastatur und 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen der UNE-EN 301549:2020 beziehen
- Bei einigen Supportdiensten können Probleme bei der Interpretation einiger Elemente dieser Anwendung auftreten, die die sich auf die Anforderung 9.4.1.3 Statusmeldungen von UNE-EN 301549:2020 beziehen.
- Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: nicht anwendbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.12.2022 erstellt.
Die in der Erklärung angeführten Informationen wurde im Zuge einer Selbsteinschätzung erfasst, die von der Agencia para la Modernización Tecnológica de Galicia (Amtega) durchgeführt wurde.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 20.12.2022.
Feedback und Kontaktangaben
Über das integrierte System der Bürgerdienste können Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen telematisch, telefonisch oder persönlich beanstandet werden (Art. 10.2.1a des Dekrets 1112/2018): So können beispielsweise eventuelle Verstöße durch diese Anwendung oder anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte gemeldet und anderer Fragen oder Vorschläge zu Verbesserung der Barrierefreiheit dieser Anwendung eingebraucht werden.
Diese Mitteilungen werden von der Xunta de Galicia entgegengenommen und verarbeitet.
Beschwerdeverfahren
Das in Artikel 13 des königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegte Beschwerdeverfahren ist am 20. September 2020 in Kraft getreten.
Fakultative Inhalte
Datum der letzten Überarbeitung
Die Barrierefreiheit wurde am 20.12.2022 zuletzt geprüft.
Verweise
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Version 2.1 - W3C-Empfehlung veröffentlicht am 5. Juni 2018.
- Kurzanleitung zur Einhaltung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Version 2 – W3C-Veröffentlichung
- W3C-Initiative für Barrierefreiheit
- Königliches Gesetzesdekret 1112/2018 vom 7. September über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
- Strategie zur Barrierefreiheit – eGovernment-Portal
- Norm EN 301549:2020 über „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“.
- Europäischer Standard EN 301 549 in der Version 3.2.1 (2021-03) über „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“.
- Bürgerdienste